FAQ | Häufig gestellte Fragen

Unsere Behälter dienen in erster Linie der Lagerung nichtbrennbarer, wassergefährdender Flüssigkeiten. Dies sind meist Säuren und Laugen, wie z. B. Salzsäure, Schwefelsäure, Essigsäure, Ameisensäure, Natronlauge, Kalilauge, Ammoniakwasser, Wasserstoffperoxid und ähnliche Medien. Für zugelassene Behälter existiert eine Medienliste des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Für brennbare, explosive oder radioaktive Medien sind unsere Behälter nicht zugelassen.

Unsere zugelassenen Lagerbehälter sind stehende, zylindrische Flachbodentanks. Prozeßbehälter ohne Zulassung sind mit Kegel- oder Schrägböden erhältlich. Daneben produzieren wir Behälter in rechteckiger Bauweise, wahlweise mit umlaufenden Verstärkungsprofilen. Liegende zylindrische Behälter produzieren wir nicht.

Unsere (zugelassenen) Lagerbehälter aus PE-HD können sowohl im Gebäude, als auch im Freien aufgestellt werden. Bei Aufstellung im Freien wird der Behälter i. d. R. mit einem Kegelförmigem Dach ausgeführt. Behälter aus PP können normalerweise nicht im Freien aufgestellt werden.

Lagerbehälter, die der Lagerung, d. h. dem Vorhalten von wassergefährdenden Flüssigkeiten dienen, müssen eine Bauartzulassung haben. Prozessbehälter, wie Misch- oder Rührbehälter benötigen in aller Regel keine (bauaufsichtliche) Zulassung.

Lagerbehälter mit unserer Zulassung Z-40.21-10 benötigen keine zusätzliche statische Berechnung, weil diese bereits vor dem Antrag auf Zulassung von uns erstellt wurde. Sonderbauformen und Behälter gemäß unserer Zulassungen Z-40.21-120 und Z-40.21-221 benötigen, sofern nach Landesrecht erforderlich, eine zusätzliche geprüfte statische Berechnung.

Nach Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit einer Auffangvorrichtung auszuführen.

Unsere Behälter aus PE-HD können auf eine maximale Dauerbetriebstemperatur von 50 °C ausgelegt werden. Behälter aus PP (Polypropylen) können bis 80 °C dimensioniert werden. Für die Lagerung von Chemikalien bei Raumtemperatur oder im Freien ist eine Dauerbetriebstemperatur von 20 °C ausreichend. In der jeweiligen statischen Berechnung werden Temperaturerhöhungen, z. B. durch Sonneneinstrahlung gesondert berücksichtigt.

Unsere Behälter sind in der Regel für die drucklose Lagerung, d. h. die Lagerung von Flüssigkeiten unter atmosphärischen Bedingungen ausgelegt. Neben dem Fülldruck der Flüssigkeit (hydrostatischer Druck) wird ein Überdruck von +5 mbar und ein Unterdruck von -3 mbar berücksichtigt.

Unsere zugelassenen Behälter werden auf eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt.
Bei der Lagerung unkritischer Medien (z. B. Salzsäure, Natronlauge) wissen wir aus Erfahrung, daß diese Lebensdauer bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Behälter auch erreicht wird. Bei kritischen Medien (z. B. Salpetersäure 55%, Schwefelsäure 96%) ist unter Umständen mit einer verminderten Lebensdauer zu rechnen.

Unsere Behälter für Außenaufstellung werden auf die zu erwartenden Wind- und Schneelasten gemäß DIN 1055-4 und DIN 1055-5 ausgelegt. Behälter, die im Freien aufgestellt werden, müssen mit einem leicht kegelförmigen Dach ausgerüstet sein.

Sollen unsere Behälter in einer Erdbebenzone gemäß DIN 4149 zur Aufstellung gelangen, so ist u. U. eine verstärkte Behälterausführung und eine zusätzliche statische Berechnung erforderlich. In aller Regel ist eine Aufstellung in durch Erdbeben gefährdete Gebiete möglich, sofern dies bei Auslegung der Behälter berücksichtigt wird.

Nein, unsere Behälter sind für die oberirdische Aufstellung auf einer Fundamentplatte ausgelegt. Beim Einbau der Behälter ins Erdreich entstehen zusätzliche Kräfte durch den Erddruck, auf die unsere Behälter nicht ausgelegt sind.

Unsere Wickelrohrbehälter können mit einem Inliner aus unpigmentiertem PE-HD gefertigt werden. Für diese Werkstoffe liegt uns eine Bescheinigung der FDA (Food and Drug Administration) vor.

Ja, unsere Behälter können durch Schweißen von PE-HD oder PP repariert oder nachgerüstet werden, was bei Behältern aus GFK oder vernetztem PE ohne weiteres nicht möglich ist.

Ja, unsere Behälter aus PE-HD sind ausreichend gegen die Einwirkung durch UV-Strahlung aus dem Sonnenlicht geschützt. Dieser Schutz wird u. a. durch Ruß-Pigmentierung der Kunststoffe erreicht, woraus die schwarze Einfärbung resultiert.

Eine Abluftreinigung ist bei der Lagerung gasender Medien erforderlich. Diese Abluft dieser Medien kann z. B. geruchsbelästigend (z. B. Ameisensäure, Essigsäure, Ammoniakwasser), stark korrosiv (z. B. Salzsäure, Salpetersäure) oder auch giftig (Flußsäure, Natriumhypochlorit) sein und muß vor Austritt in die Atmosphäre entsprechend gereinigt werden.